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Um einen Zeitraum zu überbrücken – Kurzzeitpflege

Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht bevor und Ihr Angehöriger benötigt noch etwas Zeit zur Genesung? Sie benötigen eine Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen?
Dann ist die Kurzzeitpflege des BSH Seniorenzentrums für Sie da, damit es in dieser Zeit nicht an Zwischenmenschlichkeit und fachkundiger Pflege fehlt.

Ein kompetentes Team sichert in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie die rehabilitative und aktivierende Betreuung. Die Pflege orientiert sich am späteren Alltag. Wir wollen die Selbstständigkeit unserer Gäste fördern und sie auf ihre Lebenssituation nach der Kurzzeitpflege vorbereiten. Oftmals können Gäste vor einer vorschnellen Unterbringung in einem Pflegeheim bewahrt werden.

 

Was ist Kurzzeitpflege?

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum (bis zu 21 Tage im Jahr, bzw. bei Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu 42 Tage im Jahr) in einer Pflegeeinrichtung stationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Gründe für eine Aufnahme in der Kurzzeitpflege sind sehr verschieden.

Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann.
     
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären.
     
  • Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalt des pflegenden Angehörigen.
     
  • Verschlimmerung der Krankheit, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird.
     
  • Zur Überbrückung, wenn langfristig ein Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.
     
  • Die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintrat und zu Hause alles organisiert oder ein Bad oder gar die ganze Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, damit eine Pflege im häuslichen Umfeld reibungslos durchgeführt werden kann. 

Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?

Die Leistungen der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erstrecken sich über

  • Unterkunft und Verpflegung
     
  • Grundpflege und Behandlungspflege (Duschen, Baden, Waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung, Messen von Blutzucker/Blutdruck usw. sowie alle anderen notwendigen oder vom Arzt verordneten medizinischen und pflegerischen Leistungen)
     
  • Teilnahme an hausinternen Betreuungsangeboten (Gymnastik, Spaziergängen usw.)

Angebote

Es gibt 7 Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC. 

Jedes Zimmer ist mit einem Telefon sowie einem Fernseher ausgestattet. 

Sie erhalten den gleichen Komfort wie in unserem Altenpflegeheim.

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Pflege und persönliche Betreuung rund um die Uhr. 

Sie haben einen eigenen Frühstücks- und Aufenthaltsraum, in dem die Mahlzeitenin geselliger Runde eingenommen werden können. 

Sie haben die Möglichkeit kostenlos an allen Freizeitangeboten und Aktivitäten der Einrichtung teilzunehmen. 

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit eine Beratung in Fragen der Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. 

Präventionshilfe zur Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Preise für eine Kurzzeitpflege

Pflegesätze - gültig ab 01.08.2024

  Pflegebedingte Kosten pro Tag Ausbildungsumlage Unterkunft Verpflegung Investitionskosten Gesamt pro Tag Anspruch bei Pflegeleistung (KZP) von 1.774,00 € Anspruch bei Pflegeleistung (VHP) von 1.612,00 €
Pflegegrad 1 101,32 € 5,05 € 23,67 € 18,23 € 8,47 € 156,74 €    
Pflegegrad 2 101,32 € 5,05 € 23,67 € 18,23 € 8,47 € 156,74 € 16 Tage 15 Tage
Pflegegrad 3 101,32 € 5,05 € 23,67 € 18,23 € 8,47 € 156,74 € 16 Tage 15 Tage
Pflegegrad 4 101,32 € 5,05 € 23,67 € 18,23 € 8,47 € 156,74 € 16 Tage 15 Tage
Pflegegrad 5 101,32 € 5,05 € 23,67 € 18,23 € 8,47 € 156,74 € 16 Tage 15 Tage
Reservierungsgebühr: Unterkunft 23,67 € §43b: 7,14 €
  Verpflegung 18,23 €  
  Abzgl. 1/3 d. Verpflegung - 6,08 €  
  IV-Kosten 8,47 €  
    44,29 €  

Die Pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage werden bei den Pflegegraden 2-5 bis zur maximalen Höhe von 1.774,00 € von der Pflegekasse übernommen. Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, kann die Kurzzeitpflege durch das Budget der Verhinderungspflege aufgestockt werden.           

Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

Ihre Ansprechpartnerin

Eine Frau mit langen, glatten schwarzen Haaren und einem freundlichen Lächeln. Sie trägt einen dunklen Blazer und eine dezente Halskette. Der Hintergrund ist hell und schlicht, was den Fokus auf die Person lenkt.

Astrid Weiß

Belegungs- und Beschwerdemanagement